Ultraschall (therapeutisch)

Ultraschall kann nicht nur als bildgebendes diagnostisches Verfahren dienen. Er wird auch als therapeutische Maßnahme bei Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates eingesetzt. Hierbei wird seine thermische und mechanische Wirkung zur Unterstützung der Selbstheilung genutzt. Ultraschallwellen führen zu einer Erhöhung der Mikrozirkulation des Blutes und zu einer inneren Gewebemassage (mechanische Vibrationswirkung). Die gestörte Funktion eines Muskels, einer Sehne oder eines Gelenks kann damit normalisiert und Schmerzen positiv beeinflusst werden. Die Geweberegeneration und die Knochenbruchheilung werden angeregt.
Besonders geeignet ist Ultraschall bei Gelenkarthrosen, Muskelverkürzungen, Verspannungen und Zerrungen sowie degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen. Die Ultraschalltherapie kann auch nach Operationen eingesetzt werden. Die Ultraschallwellen dringen mit Hilfe eines aufgetragenen Gels auf dem Ultraschallkopf gut in die betroffene Körperregion ein.
Bei der Ultraschalltherapie handelt es sich in der Regel nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten müssen privat getragen werden.